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Deutsches und griechisches Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich mit der Vermögensnachfolge. Neben der gesetzlichen Erbfolge gibt es eine Vielzahl an testamentarischen oder erbvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten, die zu Lebzeiten wahrgenommen werden sollten - nicht zuletzt auch aus steuerlichen Gründen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie durch kluge und steueroptimale Planung Einfluss auf die Erbfolge und Ihr Nachlassvermögen nehmen können.

Diese Planung kann z.B. durch

·    lebzeitige Vermögensübertragung

·    Testament

·    Erbvertrag

·    Schenkung

·    Unternehmensnachfolge

·    Stiftung und Trust

·    Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

 

erreicht werden.

Nach dem Erbfall beantworten wir Ihnen Fragen zu den Themen

 

·    Ablieferung und Eröffnung des Testaments

·    Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

·    Anfechtung des Testaments

·    Haftung des Erben

·    Pflichtteil

·    Erbengemeinschaft

·    Testamentsvollstreckung

·    Auskunftsansprüche

·    Erbschaftssteuer

·    Anwaltliche Vertretung vor Gericht und Finanzamt

 

Zu den oben genannten Themen und Lebenssituationen beraten wir auch über das griechische Erbrecht oder übernehmen die Erbannahme von in Griechenland belegenen Vermögen. Dies kann dann erforderlich sein, wenn der Erblasser in Griechenland verstorben ist oder wenn Nachlassvermögen in Griechenland vorhanden ist. Wir klären für Sie steuerliche Fragestellungen wie etwa zur Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer in Griechenland.  

Durch seine Doppelzulassung ist Rechtsanwalt Anastasios Savidis vor sämtlichen griechischen Gerichten aller Instanzen vertretungsbefugt und kann alle Angelegenheiten gerichtlich oder außergerichtlich persönlich in Griechenland zum Ziel führen.

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